Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hosting)
§1 Geltung, Änderung der Bedingungen
(1) xeonmedia erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie haben auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn xeonmedia diese schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3) xeonmedia ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. xeonmedia weist seine Kunden schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 4 Wochen widerspricht.
§2 Leistungspflichten
(1) xeonmedia gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom xeonmedia liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit xeonmedia kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Anspruch. xeonmedia ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert xeonmedia den Kunden unverzüglich per Email.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt xeonmedia dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via Email innerhalb der normalen Bürozeiten.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf xeonmedia die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
(5) Sofern das auf den Account des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt xeonmedia dem Kunden auf das überschiessende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
§3 Domainregistrierung, Freistellung
(1) Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an das jeweilige Network Information Center - kurz NIC (z.B. DeNIC, InterNIC etc.) - weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch die jeweilige Vergabestelle bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung des bestellten Domainnamens ist seitens xeonmedia ausgeschlossen. Bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domainnamen wird xeonmedia im Verhältnis zwischen dem Kunden und der entsprechenden Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabestellen.
(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde xeonmedia, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
§4 Vertragslaufzeit, -beendigung, Einstellung der Leistung
(1) Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch xeonmedia oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen - sofern vertraglich nicht anderweitig vereinbart - mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
(3) Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für xeonmedia insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
* der Kunde befindet sich mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug
* der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht
* der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung
Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für xeonmedia unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall:
* bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.)
* bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten von xeonmedia oder anderer Kunden von xeonmedia durch den Kunden
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist xeonmedia zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher Emails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist xeonmedia nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.
(6) Die Kündigung zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
§5 Entgelte und Zahlung
(1) Die Rechnung wird dem Kunden per Email zugesendet. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist xeonmedia berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,50 zu verlangen. Die vereinbarten Entgelte bucht xeonmedia - sofern vertraglich nicht anderweitig vereinbart - monatlich im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Bei Rücklastschriften berechnet xeonmedia eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 8,60 pro Lastschrift zzgl. der für xeonmedia angefallenen Bankgebühren.
(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der xeonmedia entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche seitens xeonmedia, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.
(3) xeonmedia ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen erstmalig drei Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung ist xeonmedia berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens drei Monate zurückliegt. Eine Preiserhöhung der innerhalb einer etwaig vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
(4) xeonmedia ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
(5) Mit Forderungen von xeonmedia kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit xeonmedia resultieren.
§6 Haftung
(1) xeonmedia haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) xeonmedia haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet xeonmedia nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet xeonmedia nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet xeonmedia nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen haftet xeonmedia lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze.
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung von xeonmedia ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§7 Inhalte der Internetseiten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt xeonmedia von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
(2) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, und die Bezeichnung seiner Email-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde xeonmedia unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 4.000,00 (in Worten: viertausend Euro).
(3) xeonmedia ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 7.2 oder 8.5 unzulässig sind, ist xeonmedia berechtigt, den Account zu sperren. xeonmedia wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
§8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind und verpflichtet sich, xeonmedia jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von xeonmedia binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift, Email-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer sowohl des Kunden wie auch des technischen und administrativen Ansprechpartners für die Domain.
(2) Der Kunde hat in seine Email Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. xeonmedia behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die im jeweiligen Account vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für Emails beträgt mindestens 60 Tage.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, von xeonmedia zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und xeonmedia unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von xeonmedia nutzen, haftet der Kunde gegenüber xeonmedia auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von xeonmedia abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine Emails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Emails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist xeonmedia berechtigt, den Account unverzüglich zu sperren.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte oder Chats, die eine hohe Rechenleistung erfordern, überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen oder die Server in anderer Weise überdurchschnittlich beanspruchen, vermieden wird. xeonmedia ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. xeonmedia wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
(6) Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird xeonmedia im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
§9 Datenschutz
(1) xeonmedia speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks - insbesondere für Abrechnungszwecke und Domainregistration - erforderlich ist. xeonmedia wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. xeonmedia wird weder diese Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden, ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als xeonmedia verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
(2) xeonmedia weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiss, dass xeonmedia das auf dem Internet-Server gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der vom Kunden ins Internet übermittelten und auf Internet-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
§10 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Friedberg. xeonmedia kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Für die von xeonmedia auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.